Bauleitplanung

Bauleitpläne im Verfahren

Au – 1. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat am 24.09.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Au – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. Am 24.09.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim in öffentlicher Sitzung zudem den Entwurf des Bebauungsplans „Au – 1. Änderung“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Ziel und Zweck durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Au“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur innerörtlichen Nachverdichtung der bestehenden Einfamilienhausbebauung im Bereich der Austraße zu schaffen und damit dem Nutzungsdruck im Bereich Wohnen in Wimsheim entgegenzuwirken. Hierfür soll der Bebauungsplan „Au“ geändert und die überbaubare Grundstücksfläche erweitert werden. Da es sich bei der Maßnahme um eine Nachverdichtung einer innerörtlichen Fläche handelt und damit um eine Maßnahme der Innenentwicklung, wird der Bebauungsplan gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wimsheim (Planteil)